Was ist bei einem Garagenneubau zu beachten?
In den einzelnen Bundesländern wird der Bau und Betrieb in der Garagenverordnung (Garagen VO) geregelt, dabei gelten für jedes Bundesland andere Regelungen, es gibt auf Bundesebene lediglich eine Musterverordnung. Welche unter anderem festlegt, das Garagen bis 100 mē Kleingaragen sind, Garagen zwischen 100 mē bis 1000mē Mittelgaragen genannt werden und Garagen über 1000 mē nennt man Großgaragen. Auch erfährt man aus der Garagen VO, das ein Stellplatz 5 x 2,5 m groß sein sollte, wenn es sich um einen Einzelstellplatz handelt. Sind mehrere Stellplätze geplant, reicht eine Stellplatzgröße von 5 x 2,3 m Größe aus. Auch wird festgelegt, dass in einer Kleingarage nur 20 l Benzin in einem bruchsicheren, fest verschlossenen Behälter gelagert werden dürfen, Diesel dagegen dürfen 200 l gelagert werden. Wann aber eine Garage eine Garage ist, dies wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Ebenso verhält es sich mit dem Umstand, ob eine Zufahrt gebaut werden muss oder nicht, welche Abstände zur Grundstücksgrenze einzuhalten sind oder ob gar direkt auf bzw. an der Grenze gebaut werden darf. Bevor man lange in diversen dicken Ordnern recherchiert, sollte man im Bauamt der Gemeinde oder Stadt nachfragen. Erkundigen sollte man sich vor dem Baubeginn ebenfalls, ob ein Bauantrag zu stellen ist und welchen Umfang, dieser haben sollte, das heißt, muss ein Architekt den Bau einer Kleingarage betreuen oder reichen Bauzeichnungen vom Bauzeichner gefertigt aus.
Eine Garage selbst zu bauen kann aufregend sein, manchmal aufregender als einem sein lieb dürfte, mal ganz davon abgesehen, das man auch nicht wenig Zeit und Fachverstand benötigt. Daher wird in den meisten Fällen ein Unternehmen mit dem Bau der Garage beauftragt werden. Ganz eilige können sich auch eine Fertiggarage kaufen bzw. bauen lassen. Besonders aber die Garagentore mit ihrem komplizirten Öffnungs- und Schließmechanismus, zum Beispiel Rolltore, sollten von Fachfirmen installiert werden.
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